Arbeitgebende und THW

Das THW muss sich nicht nur auf seine Einsatzkräfte verlassen können, wenn es heißt: Einsatz! Denn die THW-Kräfte können nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie ihre Arbeitgebenden es zulassen. Unglücke warten immerhin nicht auf den Feierabend.

Aber: Auf Lohnkosten müssen Arbeitgebende nicht sitzen bleiben, wenn aufgrund eines THW-Einsatzes ein:e Arbeitnehmer:in der beruflichen Pflicht nicht nachkommen kann. Wenden Sie sich als Arbeitgebende einfach an die übergeordnete Regionalstelle. Kontaktinformationen finden Sie hier.

Arbeitgebende können mit THW-Einsatzkräften eigentlich nur einen Gewinn für ihren Betrieb erwarten. THW-Kräfte sind motiviert, belastbar, Teamplayer, führungsstark und lernen den Umgang mit Technik sowie handwerkliches Geschick.